Das Schulprogramm
Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Schulen, auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm festzulegen und es regelmäßig fortzuschreiben.
Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit, plant, falls erforderlich, konkrete Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch (§ 3 Abs. 2 SchulG NRW).
Das Schulprogramm der Marienschule
Wir haben für die Gestaltung unseres Schulprogramms an dieser Stelle die Form des Clusters gewählt. Wir hoffen, dass auch ein außenstehender Betrachter so schnell einen Einblick in unsere Arbeit bekommt.
In unserem Sekretariat kann der ausformulierte Text dazu eingesehen werden. Unser Schulprogramm befindet sich noch in der Entwicklung.
Für ergänzende Auskünfte stehen wir gern zur Verfügung. Auch Anregungen zu einzelnen Bausteinen sind sehr erwünscht.
Der Flyer der Marienschule
Um einen zusammenfassenden Überblick über unsere Schule zu erhalten, haben wir für Sie außerdem einen Flyer mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt.